Geschichte des Bündner Schweisshunde-Clubs (BSC)
Die Anfänge
Vor über 60 Jahren setzten sich einige Pioniere mit grossem Engagement für den Aufbau des Schweisshundewesens im Kanton Graubünden ein. Anfangs wehte ihnen jedoch ein rauer Wind entgegen, es gab Stimmen, die meinten, auf der Bündner Jagd brauche es keine Schweisshunde. Trotzdem wurden im Jahr 1960 zwei Schweisshunde angeschafft und für Nachsuchen eingesetzt. Den Jägern wurden damals sechs Verhaltensregeln bekannt gegeben, wobei insbesondere der sechste Punkt bemerkenswert erscheint:
6. In Ausnahmefällen ist es gestattet, den Schweisshund hetzen zu lassen. Da eine solche Hatz über mehrere Kilometer dauern kann, werden die Jäger gebeten, die Hunde nicht als wildernd zu betrachten oder dieser gar zu befunken (beschiessen).
Trotz anfänglicher Skepsis wurde 1961 der Bündner Schweisshunde-Club (BSC) gegründet, mit dem Ziel, die Nachsuche auf Schalenwild im Kanton Graubünden auf einem einheitlich hohen Niveau zu fördern und zu organisieren. Schweisshunde und ihre Führer leisten seither einen unverzichtbaren Beitrag zu einer waidgerechten Jagd, indem sie verletztes Wild zuverlässig und tierschutzgerecht auffinden.
Ein weiterer Meilenstein folgte am 29. Juni 1981, als die Regierung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verordnung über den Einsatz von Schweisshunden erliess, ein grosser Tag für den BSC und eines der bedeutendsten Ereignisse seit seiner Gründung.
Toni Jörg bedauerte allerdings, dass der Wunsch nach der freien Verwendung von Motorfahrzeugen für Nachsuchen in der Verordnung keine Berücksichtigung fand. Sein damaliges Bedauern wurde jedoch knapp 30 Jahre später ausgeräumt: Seit 2010 können Hundeführer auf Gesuch hin ein Fahrzeug ins Jagdgebiet mitnehmen, um ihren Einsatz wahrnehmen zu können.
Der BSC kann im Jahr 2025 auf eine Mitgliederzahl von 329 Personen blicken, wovon etwa 170 als aktive Hundeführer am Vereinsleben teilnehmen.